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Ich bin EDV-Angestellter und besuche auf eigenen Wunsch ein Spezialseminar zum Thema „Datensicherheit“, das in München abgehalten wird. Die Teilnahmegebühr übernimmt mein Arbeitgeber. Kann ich meine Fahrt- und sonstigen Aufenthaltsspesen steuerlich geltend machen?
Da Bildungsmaßnahmen zum Erwerb von bürotechnischen Kenntnissen (dazu gehören EDV-Kurse – und zwar egal ob für Einsteiger oder Fortbildung) auf alle Fälle von der Steuer anerkannt werden, können grundsätzlich die damit verbundenen Ausgaben als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden.